Immohansa Service

Widerrufsrecht bei Maklerverträgen

Wir klären Sie über Ihre Rechte in Sachen Maklerverträge auf. So gehen Sie sicher durch die Immobilienwelt und sind gegen unschöne Überraschungen gewappnet.

Immohansa Widerrufsrecht

Ein Blick ins Kleingedruckte

Seit dem 13. Juni 2014 gilt das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Demnach ist jeder
„außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar. Damit unterliegen Maklerverträge, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden – etwa online, per Telefon, Fax oder Brief –dem Widerrufsrecht.

Sie können daher einen Maklervertrag – sofern er nicht in den Büroräumen des Vermittlers unterschrieben wurde – innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die 14-Tage-Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen.

Damit Sie Ihr Widerrufsrecht erfolgreich ausüben können, müssen Sie dem Makler mittels
einer eindeutigen Erklärung – etwa per Brief, Fax oder E-Mail –Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, mitteilen. Da keine besondere Form erforderlich ist, genügt auch ein telefonischer Widerruf. Allerdings stellt sich dabei unter Umständen das Problem, dass Sie den Widerruf nicht belegen können. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg fürs Einschreiben oder das Übertragungsprotokoll daher auf.

Damit Sie die Widerrufsfrist erfolgreich nutzen, reicht es, die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor dem Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden, selbst falls etwa ein
Einschreiben erst einen Tag später beim Adressaten eintrifft.

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Geben Sie uns an dieser Stelle einige Informationen, warum Sie sich bei uns melden. Wir werden Ihr Anliegen dann prüfen und uns anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen.

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